Die Unfallärzte Felix Borchardt und Dr. Tom Göhre
Arbeitsunfälle, Schul- und Wegeunfälle
Die gesetzliche Unfallversicherung regelt die medizinische Versorgung sowie die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen, Kita-, Schul-, und Wegeunfällen sowie bei Berufserkrankungen. Träger dieses Verfahrens sind die Unfallkassen sowie die Berufsgenossenschaften.
Sowohl Herr Borchardt als auch Herr Dr. Göhre sind als D-Ärzte ermächtigt, die medizinische Behandlung im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung durchzuführen.
Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt, ist für die Vorstellung beim D-Arzt nach einem Kita-, Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall kein Überweisungsschein erforderlich.
Patienten, die einen derartigen Unfall erlitten haben, können sich ohne Voranmeldung in unseren Praxis vorstellen. Die Berichterstattung an die Berufsgenossenschaft sowie die Einleitung des Heilverfahrens erfolgt dann automatisch durch uns.
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