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Die Unfallärzte Felix Borchardt und Dr. Tom Göhre

Arbeitsunfälle, Schul- und Wegeunfälle

Die gesetzliche Unfallversicherung regelt die medizinische Versorgung sowie die Rehabilitation nach Arbeitsunfällen, Kita-, Schul-, und Wegeunfällen sowie bei Berufserkrankungen. Träger dieses Verfahrens sind die Unfallkassen sowie die Berufsgenossenschaften.

Die Unfallärzte Felix Borchardt und Tom GöhreSowohl Herr Borchardt als auch Herr Dr. Göhre sind als D-Ärzte ermächtigt, die medizinische Behandlung im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung durchzuführen.

Da bei einem Arbeitsunfall nicht die Krankenkasse, sondern die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten trägt, ist für die Vorstellung beim D-Arzt nach einem Kita-, Schul-, Arbeits- oder Wegeunfall kein Überweisungsschein erforderlich.

Patienten, die einen derartigen Unfall erlitten haben, können sich ohne Voranmeldung in unseren Praxis vorstellen. Die Berichterstattung an die Berufsgenossenschaft sowie die Einleitung des Heilverfahrens erfolgt dann automatisch durch uns.

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Das sagen unsere Patienten:

Die Mitarbeiterinnen und die Ärzte waren mir gegenüber immer sehr freundlich und haben mir mit meinem Schulterproblem sehr geholfen, auch wenn es mal wieder voll war, was in einer Unfallpraxis immer mal passieren kann. DANKE!
Heiko S.