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Hausarztvermittlung

Seit dem 01. Januar 2023 hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach Änderungen in der ambulanten Patientenversorgung vorgenommen und die hausarztvermittelte Terminvergabe eingeführt.

Privatpatienten oder Patienten mit akuten Unfällen betrifft diese Regelung nicht.

Wir bitten Sie, sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt zu wenden und um eine hausarztvermittelte Termin-Überweisung zu bitten. Für Patienten mit dieser Überweisung können wir Termine in unserer Praxis innerhalb weniger Tage ermöglichen. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt ist über diese Vorgehensweise informiert.

Bitte bringen Sie bei Ihrem ersten Besuch im Quartal diese Überweisung mit und stellen Sie sicher, dass Ihre Hausärztin/Ihr Hausarzt folgende Vorgaben einhält:

  • Neben der Verdachtsdiagnose ist auf der Überweisung der Passus Hausarztvermittlungsfall
  • Ihre Hausarztpraxis muss bei der Ausstellung der Überweisung unsere Betriebsstättennummer BSNR 724445500 angeben.